EU Biozidverordnung

FULLAGREEN IGC

EU-Verordnung über Biozidprodukte

Worum geht es bei der Verordnung über Biozidprodukte (BPR)?

Die Verordnung über Biozidprodukte (BPR, Verordnung (EU) Nr. 528/2012) regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, die aufgrund der Aktivität der in ihnen enthaltenen Wirkstoffe zum Schutz von Mensch, Tier, Materialien oder Erzeugnissen vor Schadorganismen, wie Schädlingen oder Bakterien, eingesetzt werden. Ziel der Verordnung ist es, für ein besseres Funktionieren des Biozidprodukte-Markts in der EU zu sorgen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und für die Umwelt zu gewährleisten.

EU-Verordnung über Biozidprodukte

Was bedeutet die BPR Verordnung für Unternehmen?

Unternehmen, die Biozidprodukte auf dem Markt zur Verfügung stellen, benötigen Zulassungen für ihre Biozidprodukte. Sie müssen spezifische Daten ihrer Formulierungen vorweisen können, die zeigen, dass diese sicher und ausreichend wirksam sind. Die von den Behörden der einzelnen Mitgliedsstaaten erteilten Registrierungen und Autorisierungen erlauben den Zulassungsinhabern ihre Produkte für 10 Jahre im Allgemeinen verkaufen zu können, bevor sie neu registriert werden müssen.

EU-Verordnung über Biozidprodukte

Fulltec´s Rolle als Notifizierer

Fulltec ist für die Listung der Wirkstoffe auf EU-Ebene verantwortlich und unterstützt die Bildung von Produkt Task Forces, um die Kosten für Dossier- und Zulassungsgebühren auf einem akzeptablen Niveau zu halten. Fulltec trägt damit dazu bei, dass moderne, sichere und effiziente Biozid-Produkte zu einem wettbewerbsfähigen Preis angeboten werden können.

Diese Website nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können.